Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung
NOTWENDIGE UNTERLAGEN:
AUSWEIS, NIE NUMMER oder PASS der konstituierenden Partner. Sie alle müssen über NIF oder NIE verfügen. Wenn einer von ihnen eine GESELLSCHAFT ist, Urkunden über die Ernennung eines Verwalters oder Bevollmächtigten.
STATUTEN: Wenn Sie es wünschen, kümmern wir uns um die Erstellung Ihrer Statuten.
Gültige Namensbescheinigung auf den Namen eines Partners (wir können diese Bescheinigung für Sie besorgen).
ANERKENNUNG VON BEITRÄGEN:
Wenn GELD eingebracht wird: Bescheinigung einer Bank SPEZIAL FÜR DIE GRÜNDUNG DER GESELLSCHAFT bis maximal 2 Monate alt.
Wenn EIGENES EIGENTUM eingebracht wird: Eigentumsurkunde und/oder Nota Simple. Letzte IBI Quittung.
Wenn EIGENES EIGENTUM VORGESEHEN wird, ist die Beschreibung in der Urkunde, die Marke, das Modell, einschließlich der Zulassungsdaten, falls vorhanden, ausreichend. Liegt eine Erwerbsurkunde vor, so ist diese vorzulegen.
Bei der Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung muss eine Bescheinigung über die Bewertung des eingebrachten Vermögens vorgelegt werden.
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