• NOTWENDIGE UNTERLAGEN:
    • AUSWEIS, NIE NUMMER oder PASS der konstituierenden Partner. Sie alle müssen über NIF oder NIE verfügen. Wenn einer von ihnen eine GESELLSCHAFT ist, Urkunden über die Ernennung eines Verwalters oder Bevollmächtigten.
    • STATUTEN: Wenn Sie es wünschen, kümmern wir uns um die Erstellung Ihrer Statuten.
    • Gültige Namensbescheinigung auf den Namen eines Partners (wir können diese Bescheinigung für Sie besorgen).
    • ANERKENNUNG VON BEITRÄGEN:
      • Wenn GELD eingebracht wird: Bescheinigung einer Bank SPEZIAL FÜR DIE GRÜNDUNG DER GESELLSCHAFT bis maximal 2 Monate alt.
      • Wenn EIGENES EIGENTUM eingebracht wird: Eigentumsurkunde und/oder Nota Simple. Letzte IBI Quittung.
      • Wenn EIGENES EIGENTUM VORGESEHEN wird, ist die Beschreibung in der Urkunde, die Marke, das Modell, einschließlich der Zulassungsdaten, falls vorhanden, ausreichend. Liegt eine Erwerbsurkunde vor, so ist diese vorzulegen.
    • Bei der Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung muss eine Bescheinigung über die Bewertung des eingebrachten Vermögens vorgelegt werden.