NOTWENDIGE UNTERLAGEN:
- AUSWEIS, NIE NUMMER oder PASS de des/der ERBEN. Sie alle müssen über NIF oder NIE verfügen. Wenn einer von ihnen eine GESELLSCHAFT ist, Urkunden über die Ernennung eines Verwalters oder Bevollmächtigten.
- DOKUMENTATION DER VERMÖGENSWERTE DES VERSTORBENEN:
- GELD und FINANZIELLES EIGENTUM: Es werden BANKZERTIFIKATE mit den Salden und Positionen zum Zeitpunkt des Todes vorgelegt.
- Grundbesitz: Eigentumsurkunden und/oder Nota Simple. Letzte IBI-Quittung.
- BETEILIGUNGEN AN UNTERNEHMEN, FAHRZEUGEN und sonstigen BEWEGLICHEN SACHEN: die Eigentumsurkunde oder der Eigentumsnachweis; bei Fahrzeugen die Marke, das Modell und das amtliche Kennzeichen.
- ERBENTITEL: Dies ist die Urkunde, in der festgelegt wird, wer der Erbe ist und in welchem Verhältnis. Das kann sein:
A) TESTAMENT: Die autorisierte Kopie wird zusammen mit der Sterbeurkunde und dem Testament des Verstorbenen benötigt.
B) AKT DER ERKLÄRUNG DER ERBEN. Falls die Person ohne Testament gestorben ist. Sie wird vorher bearbeitet.



