NOTWENDIGE UNTERLAGEN:
- AUSWEIS, NIE NUMMER oder PASS von Käufern und Verkäufern. Sie alle müssen über NIF oder NIE verfügen. Wenn einer von ihnen eine GESELLSCHAFT ist, Urkunden über die Ernennung eines Verwalters oder Bevollmächtigten.
- Eigentumsurkunden und/oder Nota Simple.
- Letzte IBI Quittung.
- Energieeffizienzzertifikat (außer für ländliche Immobilien, Grundstücke und Parkplätze).
- Bescheinigung über den Schuldenstand der Eigentümergemeinschaft, falls zutreffend.



