NOTWENDIGE UNTERLAGEN:
- AUSWEIS, NIE NUMMER oder PASS der zuküftigen Ehegatten und zwei Zeugen.
- Zufriedenstellende Beendigung des vorherigen EHEVERFAHRENS, in dem festgestellt wird, dass die Vertragsparteien die Voraussetzungen für die Eheschließung miteinander erfüllen. Sie wird vom Standesamt bearbeitet.



