NOTWENDIGE UNTERLAGEN:

  • AUSWEIS, NIE NUMMER oder PASS der Person, die die Vollmacht erteilt. Im Falle einer GESELLSCHAFT: Urkunden über die Ernennung eines Nachlassverwalters oder eines Bevollmächtigten.
  • Angaben zu der Person, die die Vollmacht erhält.
  • Wenn die Vollmacht so erteilt wird, dass sie auch im Falle der Geschäftsunfähigkeit des Vollmachtgebers fortbesteht, ist es erforderlich, Angaben zu seiner Geburtseintragung im Standesamt (Geburtsurkunde) zu machen.