NOTWENDIGE UNTERLAGEN:

  • AUSWEIS, NIE NUMMER oder PASS der zuküftigen Ehegatten und zwei Zeugen.
  • Zufriedenstellende Beendigung des vorherigen EHEVERFAHRENS, in dem festgestellt wird, dass die Vertragsparteien die Voraussetzungen für die Eheschließung miteinander erfüllen. Sie wird vom Standesamt bearbeitet.